Wen wir im wanderlicht aufnehmen können
Gemäß Rahmenvereinbarung § SGB V, § 39a, Satz 4 kommt eine Hospizunterbringung bei folgenden Krankheiten in Betracht:
- onkologische Erkrankung
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- neurologische Erkrankung
- chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
Grundsätzlich bestimmten die Bedürfnisse der Betroffenen den Versorgungsbedarf, nicht die Diagnose!
wanderlicht nimmt Menschen auf, die an einer Erkrankung leiden, die progredient verläuft, bei der Heilung ausgeschlossen und eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder Monaten wahrscheinlich ist,
wenn
die Versorgung im Haushalt, in der Familie oder einer Pflegeeinrichtung nicht ausreicht
und
der Hausarzt oder Krankenhausarzt die Notwendigkeit einer Hospizversorgung schriftlich bestätigt.
Hospiznotwendigkeitsbescheinigung
Hier finden Sie die Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung
nach § 39a Abs. 1 SGB V: Download.
Häufig gestellte Fragen zur Aufnahme
Eine mögliche Aufnahme in unserem Hospiz kann einige Fragen aufwerfen, schließlich ist mit einer anstehenden, sich verändernden Lebenssituation häufig nicht nur an das eigene Wohlbefinden zu denken, sondern auch an das der Zugehörigen. Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten, die mit einer Aufnahme im wanderlicht einhergehen:
Claudia Tholen, Pflegedienstleitung
Sie haben weitere Fragen?
Unsere Pflegedienstleiterin beantwortet sie Ihnen gerne und lässt Ihnen weitere Informationen zukommen. Sie erreichen sie unter:
Wie Sie unsere Arbeit unterstützen können
Der Aufenthalt in einem stationären oder teilstationären Hospiz ist für Gäste und Zugehörige grundsätzlich kostenfrei. Die Kranken- und Pflegekassen zahlen per Gesetz aber nur einen Zuschuss pro Gast. Damit wir die Menschen optimal versorgen können, benötigen wir also fortlaufend finanzielle Unterstützung in Form von Spenden. Alle Möglichkeiten unsere Arbeit zu unterstützen finden Sie auf unserer Spendenseite.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Geben Sie dazu bitte Ihre vollständige Adresse bei der Überweisung an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass beim Fehlen der Anschrift eine Spendenbescheinigung bis zu einem Wert von 200 Euro entfällt. Unterhalb dieser Summe reicht dem Finanzamt aber auch ein Kontoauszug als Beleg.