Wir sind für Sie da!


Viele Fragen können wir hoffentlich mit unserer Website beantworten. Bei sehr persönlichen Fragen und Anregungen sprechen Sie uns gerne an! Wir werden schnell, offen und ehrlich antworten und Ihnen weitere Informationen zukommen lassen.

Geschäftsführung

Heike Büssing
Telefon 04471 85019-12
Fax 04471 85019-19
h.buessing@wanderlicht-hospiz.de

Aufgabenbereiche:

  • Spendenwesen
  • Finanzwesen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Anmeldung für Besichtigungen oder Vorträge

Pflegedienstleitung

Claudia Tholen
Telefon 04471 85019-13
Fax 04471 85019-19
c.tholen@wanderlicht-hospiz.de

Aufgabenbereiche:

  • Aufnahmemanagement
  • Beratung (medizin- pflegerisch)
  • Personalmanagement
  • Qualitätsmanagement

Psychosoziale Betreuung

Ann-Kathrin Vaske
Telefon 04471 85019-14
Fax 04471 85019-19
a.vaske@wanderlicht-hospiz.de

Aufgabenbereiche:

  • Trauerbegleitung
  • wanderlicht Café
  • Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt
  • Hospizlädchen

Kontakt

Haben Sie allgemeine Fragen zu wanderlicht? Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie uns Ihre Unterstützung anbieten? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

wanderlicht gGmbH
Resthauser Straße 8
49661 Cloppenburg
Telefon 04471 85019-10
Fax 04471 85019-19
info@wanderlicht-hospiz.de




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    Wie Sie unsere Arbeit unterstützen können

    Der Aufenthalt in einem stationären oder teilstationären Hospiz ist für Gäste und Zugehörige grundsätzlich kostenfrei. Die Kranken- und Pflegekassen zahlen per Gesetz aber nur einen Zuschuss pro Gast. Damit wir die Menschen optimal versorgen können, benötigen wir also fortlaufend finanzielle Unterstützung in Form von Spenden. Alle Möglichkeiten unsere Arbeit zu unterstützen finden Sie auf unserer Spendenseite.

    Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Geben Sie dazu bitte Ihre vollständige Adresse bei der Überweisung an.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass beim Fehlen der Anschrift eine Spendenbescheinigung bis zu einem Wert von 200 Euro entfällt. Unterhalb dieser Summe reicht dem Finanzamt aber auch ein Kontoauszug als Beleg.

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