Fragen & Antworten

Was ist wanderlicht?

wanderlicht ist ein stationäres Hospiz in zentraler Lage an der Resthauser Straße 8 in Cloppenburg, das die Situation sterbender und schwerstkranker Menschen in der Region nachhaltig verbessern möchte. Unser Einzugsgebiet umfasst das Cloppenburger Land sowie angrenzende Regionen.

Wer steht hinter wanderlicht?

Die Betreibergesellschaft von wanderlicht ist eine gemeinnützige GmbH, deren Gesellschafter die Kleebaum Stiftung und die Hospizstiftung für den Landkreis Cloppenburg sind. Geschäftsführer ist Dr. Aloys Klaus.

Wo groß ist das wanderlicht Hospiz?

Unser Hospiz befindet sich in zentraler Lage an der Resthauser Straße 8 in Cloppenburg. Unser Einzugsgebiet umfasst das Cloppenburger Land sowie angrenzende Regionen.

Wann kann eine Aufnahme im wanderlicht erfolgen?

wanderlicht nimmt Menschen auf, die an einer Erkrankung leiden, die progredient verläuft, bei der Heilung ausgeschlossen und eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder Monaten wahrscheinlich ist. Weiterhin muss der Hausarzt oder Krankenhausarzt die Notwendigkeit einer Hospizversorgung schriftlich bestätigen.

Welches Angebot gibt es für Familien?

Da wir nicht nur den Bedürfnissen unserer Bewohner gerecht werden möchten, sondern auch denen ihrer Angehörigen, haben wir neben einem normalen Gästezimmer auch einen Familienbereich eingerichtet. Hier können sich Familien in besonderen Situationen zurückziehen und so weit wie möglich Normalität leben. Ganz in der Nähe des Familienbereich findet sich ein Spielplatz, sodass auch die kleinsten Familienmitglieder die Möglichkeit haben, sich abzulenken und auszutoben.

Wie kann ich wanderlicht unterstützen?

Für Gäste und Angehörige ist der Aufenthalt in einem stationären Hospiz grundsätzlich kostenlos. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Kranken- und Pflegekassen den Aufenthalt nur bezuschussen. Für eine optimale Versorgung der Menschen benötigt wanderlicht deshalb fortlaufend finanzielle Unterstützung in Form von Spenden.

Kann ich auch helfen, ohne Geld zu spenden?

Wir sind für jede Art von Hilfe dankbar. Dazu gehört unter anderem die ehrenamtliche Unterstützung in den verschiedensten Bereichen des wanderlichts – beispielsweise bei der Gestaltung und Zubereitung von Mahlzeiten oder der Pflege des Gebäudes und der Außenbereiche. Hier können Sie mehr über die verschiedenen Arten der Unterstützung erfahren.

Warum sprechen wir von Zugehörigen anstelle von Angehörigen?

Als Zugehörige bezeichnen wir nah und entfernt verwandte Personen, aber auch nichtverwandte Personen, die für unsere Hospizgäste eine große Bedeutung haben und zu denen eine enge Bindung besteht. Entscheidend ist für uns, dass der Gast bestimmen darf, wer zu seinen Zugehörigen zählt und wer nicht.

Was passiert im Todesfall?

Auch im Todesfall stehen der verstorbene Hospizgast sowie seine Zugehörigen im Mittelpunkt unseres Handelns. So berücksichtigen wir gerne individuelle Wünsche und Rituale, welche unsere Hospizgäste in Bezug auf die Bestattung geäußert haben. Weiterhin gehen wir auch unseren eigenen Ritualen nach, wie Beispielsweise dem Entzünden einer Gedenkkerze im Eingangsbereiches des Hospizes. Verstirbt ein Gast im wanderlicht, ist gemäß Niedersächsischem Bestattungsgesetz ein Verbleiben des Verstorbenen im Zimmer bis zu 36 Stunden möglich. In dieser Zeit können Zugehörige, wenn gewünscht, an der pflegerischen Versorgung teilnehmen und sich in Ruhe von ihren Liebsten verabschieden. Dabei nehmen wir uns die Zeit für Trost und Zuwendung und informieren die Zugehörigen darüber wie wichtig diese Zeit für den anschließenden Trauerprozess ist. Schließlich spricht die betreuende Pflegekraft mit den Zugehörigen über die Wahl des Bestattungsunternehmens. Um eine würdevolle Verabschiedung zu ermöglichen, achten wir darauf, dass verstorbene Hospizgäste in einem echten Sarg unser Hospiz verlassen.

Wie geht es nach einem Todesfall weiter?

Es ist uns wichtig, Zugehörige auch in der Zeit nach Versterben des Hospizgastes nicht alleine zu lassen. So ist es möglich, unser Hospiz erneut aufzusuchen und sich mit der eigenen Trauer auseinanderzusetzen. Wir nehmen uns Zeit für Gespräche und ermutigen die Zugehörigen, sich in das Gedenkbuch einzutragen sowie ein Blatt an den unseren Erinnerungsbaum in Gedenken an die/den Verstorbenen zu platzieren. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, im Rahmen unseres regelmäßig stattfindenden wanderlicht-Cafés Zusammenhalt in der Trauer zu erfahren und sich mit anderen Zugehörigen auszutauschen. Die aktuellen Café-Termine finden Sie hier.

Nach einer gewissen Zeit erhalten die Zugehörigen eine Einladung für unsere Gedenkfeier. Hier können die Zugehörigen nochmals gemeinsam mit den Hospizmitarbeitenden in einem persönlich und würdevoll gestalteten Rahmen Abschied nehmen und den Verstorbenen gedenken.

wanderlicht ist ein stationäres Hospiz in zentraler Lage an der Resthauser Straße 8 in Cloppenburg, das die Situation sterbender und schwerstkranker Menschen in der Region nachhaltig verbessern möchte. Unser Einzugsgebiet umfasst das Cloppenburger Land sowie angrenzende Regionen.

Mit unserem teilstationären Angebot zeitlicht bieten wir eine Heimat auf Zeit für Menschen, die an einer schweren und fortschreitenden Erkrankung leiden und zu Hause leben. Mehr über das zeitlicht erfahren Sie hier.

Die Betreibergesellschaft von wanderlicht ist eine gemeinnützige GmbH, deren Gesellschafter die Kleebaum Stiftung und die Hospiz- und Palliativstiftung für den Landkreis Cloppenburg sind. Geschäftsführerin ist Heike Büssing.

Unser Hospiz steht auf einem rund 6.000 Quadratmeter großen Grundstück und bietet Platz für bis zu 11 Hospizgäste. Für Zugehörige gibt es zwei Bereiche, einer davon ist ein Familienbereich.

Unser zeitlicht ist ein teilstationäres Angebot von wanderlicht. Hier bieten wir eine Heimat auf Zeit für Menschen, die an einer schweren und fortschreitenden Erkrankung leiden und zu Hause leben. Mehr über das zeitlicht erfahren Sie hier.

wanderlicht nimmt Menschen auf, die an einer Erkrankung leiden, die progredient verläuft, bei der Heilung ausgeschlossen und eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder Monaten wahrscheinlich ist. Weiterhin muss der Hausarzt oder Krankenhausarzt die Notwendigkeit einer Hospizversorgung schriftlich bestätigen.

Da wir nicht nur den Bedürfnissen unserer Bewohner gerecht werden möchten, sondern auch denen ihrer Zugehörigen, haben wir neben einem normalen Gästezimmer auch einen Familienbereich eingerichtet. Hier können sich Familien in besonderen Situationen zurückziehen und so weit wie möglich Normalität leben. Ganz in der Nähe des Familienbereiches findet sich ein Spielplatz, sodass auch die kleinsten Familienmitglieder die Möglichkeit haben, sich abzulenken und auszutoben.

Der Aufenthalt in einem stationären oder teilstationären Hospiz ist für Gäste und Zugehörige grundsätzlich kostenfrei. Die Kranken- und Pflegekassen zahlen per Gesetz aber nur einen Zuschuss pro Gast. Damit wir die Menschen optimal versorgen können, benötigen wir also fortlaufend finanzielle Unterstützung in Form von Spenden. Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Spendenmöglichkeiten.

Wir sind für jede Art von Hilfe dankbar. Dazu gehört unter anderem die ehrenamtliche Unterstützung in den verschiedensten Bereichen des wanderlichts – beispielsweise bei der Gestaltung und Zubereitung von Mahlzeiten oder der Pflege des Gebäudes und der Außenbereiche. Hier können Sie mehr über die verschiedenen Arten der Unterstützung erfahren.

Auch im Todesfall stehen der verstorbene Hospizgast sowie seine Zugehörigen im Mittelpunkt unseres Handelns. So berücksichtigen wir gerne individuelle Wünsche und Rituale, welche unsere Hospizgäste in Bezug auf die Bestattung geäußert haben. Weiterhin gehen wir auch unseren eigenen Ritualen nach, wie Beispielsweise dem Entzünden einer Gedenkkerze im Eingangsbereiches des Hospizes. Verstirbt ein Gast im wanderlicht, ist gemäß Niedersächsischem Bestattungsgesetz ein Verbleiben des Verstorbenen im Zimmer bis zu 36 Stunden möglich. In dieser Zeit können Zugehörige, wenn gewünscht, an der pflegerischen Versorgung teilnehmen und sich in Ruhe von ihren Liebsten verabschieden. Dabei nehmen wir uns die Zeit für Trost und Zuwendung und informieren die Zugehörigen darüber, wie wichtig diese Zeit für den anschließenden Trauerprozess ist. Schließlich spricht die betreuende Pflegekraft mit den Zugehörigen über die Wahl des Bestattungsunternehmens. Um eine würdevolle Verabschiedung zu ermöglichen, achten wir darauf, dass verstorbene Hospizgäste in einem echten Sarg unser Hospiz verlassen.

Es ist uns wichtig, Zugehörige auch in der Zeit nach Versterben des Hospizgastes nicht alleine zu lassen. So ist es möglich, unser Hospiz erneut aufzusuchen und sich mit der eigenen Trauer auseinanderzusetzen. Wir nehmen uns Zeit für Gespräche und ermutigen die Zugehörigen, sich in das Gedenkbuch einzutragen sowie ein Blatt an unseren Erinnerungsbaum in Gedenken an die/den Verstorbenen zu platzieren. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, im Rahmen unseres regelmäßig stattfindenden wanderlicht-Cafés Zusammenhalt in der Trauer zu erfahren und sich mit anderen Zugehörigen auszutauschen.

Nach einer gewissen Zeit erhalten die Zugehörigen eine Einladung für unsere Gedenkfeier. Hier können die Zugehörigen nochmals gemeinsam mit den Hospizmitarbeitenden in einem persönlich und würdevoll gestalteten Rahmen Abschied nehmen und den Verstorbenen gedenken.

Als Zugehörige bezeichnen wir nah und entfernt verwandte Personen, aber auch nichtverwandte Personen, die für unsere Hospizgäste eine große Bedeutung haben und zu denen eine enge Bindung besteht. Entscheidend ist für uns, dass der Gast bestimmen darf, wer zu seinen Zugehörigen zählt und wer nicht.

Wie Sie unsere Arbeit unterstützen können

Der Aufenthalt in einem stationären oder teilstationären Hospiz ist für Gäste und Zugehörige grundsätzlich kostenfrei. Die Kranken- und Pflegekassen zahlen per Gesetz aber nur einen Zuschuss pro Gast. Damit wir die Menschen optimal versorgen können, benötigen wir also fortlaufend finanzielle Unterstützung in Form von Spenden. Alle Möglichkeiten unsere Arbeit zu unterstützen finden Sie auf unserer Spendenseite.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Geben Sie dazu bitte Ihre vollständige Adresse bei der Überweisung an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass beim Fehlen der Anschrift eine Spendenbescheinigung bis zu einem Wert von 200 Euro entfällt. Unterhalb dieser Summe reicht dem Finanzamt aber auch ein Kontoauszug als Beleg.

Kontakt

Haben Sie allgemeine Fragen zu wanderlicht? Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie uns Ihre Unterstützung anbieten? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

wanderlicht gGmbH
Resthauser Straße 8
49661 Cloppenburg
Telefon 04471 85019-10
Fax 04471 85019-19
info@wanderlicht-hospiz.de




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